Schulpsychologin

Staatl. Schulpsychologin StRin Christine Trost-Erhardt

Sprechstunde im Schuljahr 2011/12:

Donnerstag, 10.35-11.20,

vorzugsweise über mein Beratungszimmer(permanent eingeschalteter Anrufbeantworter:08022-704243)

An mich als Schulpsychologin können SchülerInnen und Eltern sich wenden bei allen Sorgen und Problemen, bei denen sie momentan nicht mehr weiter zu wissen scheinen, wie z.B.:

- unzureichende Schulleistungen

- Lern- und Leistungsschwierigkeiten

- Konzentrationsprobleme

- Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

- Motivationsprobleme

- Probleme in der Klasse

- Mobbing

- ...

Als Schulpsychologin unterliege ich der Schweigepflicht nach §203 StGB; d.h. Inhalte der Beratungsgespräche werden nicht weitergegeben, so lange dies mit dem Ratsuchenden nicht abgesprochen wurde.

Schulpsychologische Beratung ist auch freiwillig und kostenlos.

Sie bietet in einem Erstgespräch eine umfangreiche Beratung

  • nur für Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene
  • nur für die Eltern
  • für Eltern zusammen mit ihren Kindern.

Ziel des Erstgesprächs ist, individuelle Lösungsansätze für die Anliegen der Betroffenen aufzuzeigen.

Je nach Bedarf

  • wird die Beratung nach dem Erstgespräch vorläufig abgeschlossen,
  • schließen sich einzelne Beratungsgespräche mit den Eltern und/oder mit den Kindern an,
  • wird ein Kontakt zu einer passenderen anderen Beratungsstelle hergestellt