Schulpsychologin
Staatl. Schulpsychologin StRin Christine Trost-Erhardt
Sprechstunde im Schuljahr 2011/12:
Donnerstag, 10.35-11.20,
vorzugsweise über mein Beratungszimmer(permanent eingeschalteter Anrufbeantworter:08022-704243)
An mich als Schulpsychologin können SchülerInnen und Eltern sich wenden bei allen Sorgen und Problemen, bei denen sie momentan nicht mehr weiter zu wissen scheinen, wie z.B.:
- unzureichende Schulleistungen
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Konzentrationsprobleme
- Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
- Motivationsprobleme
- Probleme in der Klasse
- Mobbing
- ...
Als Schulpsychologin unterliege ich der Schweigepflicht nach §203 StGB; d.h. Inhalte der Beratungsgespräche werden nicht weitergegeben, so lange dies mit dem Ratsuchenden nicht abgesprochen wurde.
Schulpsychologische Beratung ist auch freiwillig und kostenlos.
Sie bietet in einem Erstgespräch eine umfangreiche Beratung
- nur für Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene
- nur für die Eltern
- für Eltern zusammen mit ihren Kindern.
Ziel des Erstgesprächs ist, individuelle Lösungsansätze für die Anliegen der Betroffenen aufzuzeigen.
Je nach Bedarf
- wird die Beratung nach dem Erstgespräch vorläufig abgeschlossen,
- schließen sich einzelne Beratungsgespräche mit den Eltern und/oder mit den Kindern an,
- wird ein Kontakt zu einer passenderen anderen Beratungsstelle hergestellt
