Richtlinien Arbeitskreis Fundraising
Arbeitskreis Fundraising am Gymnasium Tegernsee
Präambel
Der Arbeitskreis Fundraising (AK) ist ein Projektteam der Schule für die finanzielle Ermöglichung oder Unterstützung schulischer Projekte, die anderweit nicht durchführbar wären.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sollen das bei Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternbeirat (EBR), Schülern, beim Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Tegernsee und den Eltern der Schüler vorhandene Engagement bündeln und kanalisieren.
Der AK existiert seit dem Frühjahr 2001. Weitere Informationen sind der folgenden Website zu entnehmen:http://www.gymnasium-tegernsee.org/gremien/html/fundraising.html.
1. Ziele
Ziel der Mitglieder des Arbeitskreises ist, das Schulleben ergänzende Veranstaltungen wie z.B. Wahlkurse zu ermöglichen oder zu fördern, der Schule eine Weiterentwicklung des Schulprofils zu erleichtern und dafür erforderliche Finanz- und/oder Sachmittel zu beschaffen.
2. Organisation des Arbeitskreises
Der Schulleitung obliegen alle Rechte im Hinblick auf (i) die Organisation der Tätigkeiten der Mitglieder des Arbeitskreises (ii) das "Ob" und "Wie" der Durchführung der einzelnen Projekte sowie (iii) die Verwendung der Finanz- bzw. Sachmittel, die aufgrund der Tätigkeit bzw. der Durchführung der konkreten Projekte beschafft wurden bzw. werden.
3. Mitglieder
Der Arbeitskreis setzt sich aus der Schulleitung, Mitgliedern des Lehrerkollegiums, des Elternbeirats, der Schülermitverwaltung sowie des Vorstands des Vereins der Freunde und Förderer des Gymnasiums Tegernsee zusammen:
Ständige Mitglieder des AK sind somit
- die Schulleitung
- interessierte Mitglieder des Lehrerkollegiums
- der Vorsitzende des EBR
- die vom EBR hierfür nominierten Mitglieder
- die Schülersprecher
- der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer des Gymnasiums Tegernsee.
Neben den vorbezeichneten Personen (Ständige Mitglieder des AK) können von der Schulleitung eingeladene Personen (wie Sponsoren, Eltern an den Sitzungen teilnehmen.
Die ständigen Mitglieder sind jeweils ehrenamtlich tätig, sie erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des AK und/oder die Organisation/Betreuung von konkreten Projekten keine Vergütung, auch keine Aufwandsentschädigungen.
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Jedes Mitglied erbringt gegenüber der Schule eine individuelle immaterielle Unterstützung.
4. Leitung des AK
Die Leitung des AK sowie der einzelnen Projekte obliegt der Schulleitung.
Die Schulleitung kann jeweils die Leitung an ein Mitglied des AK delegieren.
Die Tagesordnung der Sitzungen wird von der Leitung des AK festgelegt; im Falle der Delegation gemäß vorstehendem Satz 2 stets im Einvernehmen mit der Schulleitung.
Die Tagesordnung soll den ständigen Mitgliedern mind. 3 Werktage vor der Sitzung an die der Schulleitung benannte e-mail-Adresse übersendet werden.
Über die Sitzungen der Mitglieder des AK wird ein Protokoll geführt. Das von der Schulleitung freigegebene Protokoll wird jeweils dem Lehrerkollegium und den Mitgliedern des AK zugänglich gemacht.
5. Projekte
Die Mitglieder des AK unterstützen Projekte, die von einzelnen oder mehreren der in der Sitzung anwesenden Mitgliedern des AK empfohlen werden, wenn und soweit die Schulleitung dem empfohlenen Projekt zustimmt. Die Zustimmung der Schulleitung soll in dem unter vorstehender Ziffer 4 genannten Protokoll festgehalten werden.
Die Mitglieder des AK beschaffen Finanzmittel i.d.R. durch die Organisation von Schulprojekten. wie z.B. Benefizkonzerte oder Sportveranstaltungen.
Außerdem leisten einzelne Mitglieder des AK nach Möglichkeit und auf Anfrage der Schulleitung immaterielle Unterstützung bei schulinternen Projekten (z.B. Organisation).
6. Mittelverwendung
Die von Mitgliedern des AK beschafften Finanzmittel werden auf einem gesonderten Konto der Schule verwaltet.
Die von Mitgliedern des AK beschafften Sachmittel werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung in der Schule verwaltet.
Die Verwaltung und Verwendung der Finanz- und/oder Sachmittel obliegt ausschließlich der Schulleitung; die einzelnen Mitglieder des AK sind berechtigt, insoweit Empfehlungen auszusprechen..
Mittel, die ausdrücklich für bestimmte Projekte eingeworben wurden, dürfen nur für diese Projekte verwendet werden. Ausnahmen hiervon sind nur mit dem Einverständnis der Sponsoren bzw. Spender zulässig.
Die Schulleitung informiert die Mitglieder des AK über die Verwendung der Mittel.
Tegernsee, den 17.03.2009
Dr. Werner Oberholzner
Stand: 17.03.2009
