Krankheit
Nach der geltenden Schulordnung sind die Schülerinnen und Schüler zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist die Schule noch am gleichen Tag telefonisch zu verständigen, unter der Telefonnummer 08022 - 70420 (und zwar zwischen 7.15 und 7.45 Uhr). Die schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes ist möglichst unverzüglich nachzureichen.
