Beurlaubung
Zur Beurlaubung für eine Zeit im Ausland: vgl. "Auslandsaufenthalt"
Alle Beurlaubungen müssen schriftlich und rechtzeitig vor dem entsprechenden Termin von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung beantragt werden.
Alle Beurlaubungen müssen schriftlich und rechtzeitig vor dem entsprechenden Termin von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung beantragt werden.
